Die 27-Loch-Anlage

Vielfältig, sportlich, fair:
die 27-Loch-Anlage

Ruhig und idyllisch in einer geschützten Auenlandschaft mit ausgedehnten Wäldern angelegt, bietet die traditionsreiche Anlage Golfern jeder Spielstärke anspruchsvolle Herausforderungen und vereint landschaftliche Reize mit kurzen Wegen in die westdeutschen Ballungszentren Köln und Düsseldorf.

Das Herzstück ist die abwechslungsreiche 27-Loch-Golfanlage, der weit über die Grenzen Kölns für seinen hervorragenden Pflegezustand bekannt ist. Den uralten Linien folgend, die der Rhein einst in die ursprüngliche Landschaft zog, bietet der Platz für jedes Niveau anspruchsvolle Bedingungen. Schnelle Grüns machen die Runde zu einem Ereignis – reich bevölkerte Biotope und malerische Landschaft zu einem Erlebnis.

Ein ausgedehntes Übungsgelände mit freien und überdachten Abschlägen, Pitching- und Putting-Grüns sowie die qualifizierte Unterstützung durch unsere Golf-Professionals sorgen für ein optimales Golferlebnis. Und zwar unabhängig davon, ob man Einsteiger oder Single-Handicapper ist.

Platzübersicht

Titelbild Velderhof Platzübersicht

Abwechslung, Vielfalt, Anspruch

diesem Dreiklang folgend entwarf Golfplatzarchitekt Dieter R. Sziedat die 27-Loch-Golfanlage Golf & Country Club Velderhof und hat für Sie einen Ort der Ruhe und Konzentration geschaffen.

Ihr Spiel wird weder durch Autobahnen, Straßen oder Flughafenlärm beeinträchtigt. Nicht einmal die für die Region typischen Hochspannungsmasten trüben Ihren freien Blick in die typisch Niederrheinische Landschaft.

Apropos:

Dank kurzer Wege und einer flachen, übersichtlichen Platzstruktur sind die Fahnen aller Löcher spätestens nach dem zweiten Abschlag zu sehen – Sie haben also stets im Blick, was Sie erwartet und können Ihr Spiel entsprechend darauf einstellen!

Großzügig angelegt und sauber ausgemäht:

27 variantenreiche Spielbahnen auf 3 Kursen

Faire, aber herausfordernde Spielbedingungen:

offene Bahnen, weite Fairways mit gut platzierten Fairway-Bunkern

Typisches Landschaftsbild:

taktisch-anspruchsvoll angelegte Wasserhindernisse, flache offene Anlage

Optimaler Pflegezustand mit Liebe zum Detail:

first und second cut für Fairness und Optik

Ganzjährige Bespielbarkeit:

Sommergrüns auch im Winter, optimale Bedingungen selbst in trockenen Sommern (dank umfassender Beregnungsanlagen)

Leistungsstarke Drainagen:

selbst nach Dauerregen oder Schnee ist der Platz nicht matschig und kann schnell wieder bespielt werden

27-Loch Anlage:

kaum Wartezeiten, wechselnde Kurs-Kombinationen für 9- und 18-Loch-Runden

Karte des Golfkurses GCC Velderhof

Es gelten in Ergänzung zu den aktuellen Golfregeln des DGV hier außerdem die folgenden Platzregeln:

Aus (Regel 18.2)

ist durch weiße Pfosten, Zäune und/oder Linien gekennzeichnet. Sind mehrere Markierungen vorhanden, gilt der Verlauf der Linie. Ein Ball, der die öffentliche Straße (Weg zwischen den Bahnen Grün 9 und Gelb 9), die zu AUS erklärt ist, kreuzt und jenseits dieser Straße zur Ruhe kommt, ist im AUS, auch wenn
der Ball auf dem anderen Teil des Platzes liegt.

1. Penalty Areas (Regel 17)

sind durch gelbe oder rote Pfosten und/oder Linien gekennzeichnet. Sind beide Markierungen vorhanden, gilt der Verlauf der Linie.

2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse inkl. unbeweglicher Hemmnisse (Regel 16.1)
sind durch weiße Einkreisungen und/oder mit blauen Pfählen gekennzeichnet. Dazu gehören• Wege innerhalb des Platzes (auch ohne Kennzeichnung)
• Entfernungs-Markierungspfosten seitlich der Fairways sowie Entfernungsteller auf den Fairways

3. Spielverbotszonen (Regel 16.1f / 17.1e)

Folgende ungewöhnliche Platzverhältnisse gelten zusätzlich als Spielverbotszone:
• eingezäunte Schafweiden und elektrische Schafzäune (das Betreten der Schaf-weiden ist verboten!)
• verlegte Grassoden und Drainageschlitze (auch ohne Kennzeichnung)
• durch Pfähle, Seile, Manschetten, Bänder und/oder Gießringe gekennzeichnete Anpflanzungen

4. Lose hinderliche Naturstoffe (Regel 15.1)

Haftet Tierkot am Ball, darf der Ball überall im Gelände straflos aufgenommen
und gereinigt werden. Der Ball muss zurückgelegt werden.

5. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr und Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)

• Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels bei Gefahr: 1 langer Signalton
• Signal für sonstige Unterbrechung: wiederholt 3 kurze Signaltöne
• Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Signaltöne
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen.

Strafe bei Verstoß gegen Platzregeln:

Lochspiel – Lochverlust / Zählspiel – Grundstrafe

Die Haus-, Platz- und Spielordnung regelt den allgemeinen Betrieb auf der gesamten Golfanlage am Velderhof inkl. Platz, Übungsgelände, Clubhaus mit Umkleideräumen, Restaurant und Aufenthaltsräumen und wird gemeinsam vom Golf & Country Club Velderhof e.V. und der Velderhof Golf GmbH & Co. KG herausgegeben.

Die Golfanlage dient den Spielberechtigten und Gästen zur sportlichen Betätigung genauso wie zur Entspannung und Erholung. Dies erfordert eine gegenseitige Rücksichtnahme. Ein höflicher Umgangston und sportliche Fairness werden dabei neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette selbstverständlich erwartet.

 

Allgemeine Information

Golf & Country Club Velderhof e.V. („Club“)
Der Golf & Country Club Velderhof ist Mitglied im Deutschen Golfverband e.V. sowie im Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V..

Velderhof Golf GmbH & Co. KG („Betreibergesellschaft“)
Die Velderhof Golf GmbH & Co. KG betreibt die Golfanlage Velderhof. Sie organisiert im Auftrag des Vorstandes des Golf & Country Club Velderhof e.V. den gesamten Spielbetrieb. Beschwerden sind ausschließlich in Textform einzureichen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Sekretariat für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.

Im Clubhaus befinden sich ebenfalls ein Pro Shop und ein Restaurant. Diese können von der Betreibergesellschaft vermietet werden. Die Öffnungszeiten für alle genannten Einrichtungen entnehmen Sie bitte den Aushängen oder der Webseite www.velderhof.de.

 

Haus- und Platzordnung

§1. Hausrecht

Die Betreibergesellschaft hat das Hausrecht auf der gesamten Anlage. Dieses wird durch ihre Geschäftsführer und deren Beauftragte ausgeübt, insbes. auch durch das Sekretariat und den Platz-Marshals.

§2. Nutzung des Clubhauses

Das Clubhaus inkl. Umkleiden und Aufenthaltsräumen steht ausschließlich den Spielberechtigten sowie deren Gästen und Greenfee-Spielern zur Verfügung. Das Restaurant hingegen ist auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Verantwortlichkeit des Restaurants liegt beim Restaurantpächter.

§3. Bekleidung

  • Die Sportkleidung sollte zweckmäßig, sportlich und gepflegt sein. Im Sommer sind Bermudas und Golfröcke erlaubt, jedoch keine kurzen Shorts. Leggins, Trainings- oder Freizeitanzüge, abgeschnittene Jeans/Hosen, Tops (trägerlose oder mit Spaghettiträgern), bauchfreie Oberteile, ärmellose Shirts und das Tragen von blauen Jeans sind nicht gestattet. Männliche Golfer tragen ausschließlich ein Oberteil mit Kragen (z.B. ein Poloshirt) oder Oberteile aus einer Golf-Kollektion.
  • Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten werden. Alle Golfer werden gebeten, vor Betreten der Räumlichkeiten Ihre Schuhe zu reinigen.

§4. Mobiltelefon

Mobiltelefone sind auf der gesamten Anlage auf lautlos bzw. auf Vibrationsalarm zu stellen, um andere Golfer nicht zu stören.

§5. Rauchen

  • Rauchen ist im gesamten Clubhaus nicht gestattet. Es befinden sich an den Eingängen rund um das Clubhaus Aschenbecher, die für Zigarettenkippen benutzt werden müssen. Bitte werfen Sie Ihre Kippen nicht auf den Boden.
  • Auf dem Platz bitten wir Raucher, ihre Kippen in einem geeigneten Behälter mitzunehmen und nicht in die Natur zu werfen. Insbesondere bitten wir auch darum, keine Kippen in die Mülleimer zu werfen, um Mülleimerbrände zu verhindern.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, in den Sommermonaten bei anhaltender Trockenheit ein temporäres Rauchverbot für den gesamten Golfplatz anordnen zu können.

§6. Golfausrüstung und persönliche Gegenstände

  • Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im Sekretariat, in den Clubräumen, im Gastronomiebereich und auf der Terrasse ist nicht gestattet.
  • Es gibt die Möglichkeit, eine Einstellbox für die Golfausrüstung zu mieten – bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat. Trolleys und andere Ausrüstungsgegenstände müssen in den dafür vorgesehenen Boxen abgestellt werden und nicht in den Gängen der Caddy-Räume.
  • Das Aufbewahren jeglicher Gegenstände in den angemieteten Boxen bzw. Schränken und in den Umkleideräumen erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, den Elektroanschluss in den Boxen für etwas anderes als das Aufladen der Trolley-Batterie zu verwenden (Brandgefahr!). Bei Zuwiderhandlung muss die Box fristlos geräumt werden.

§7. Umkleideräume

  • Bitte lassen Sie keine Wertsachen und Schmuckstücke unbeaufsichtigt in den Umkleiden und Garderobenschränken liegen. Der Betreiber übernimmt dafür keine Haftung!
  • Das Einstellen von Golfschuhen in die Garderobenschränke ist verboten. Bitte nutzen Sie hierzu die Caddy-Box. Ebenfalls dürfen Golfschläger nicht in den Umkleideräumen und Garderobenschränken aufbewahrt werden.
  • Alte, nicht benötigte Schuhe oder Kleidungsstücke bitte nicht liegen lassen, sondern selbstständig entsorgen.
  • Hygiene, Ordnung und Sauberkeit in den Club- und Garderobenräumen, insbes. den Toiletten, sind eine Selbstverständlichkeit und werden von allen erwartet.

§8. Inventar

  • Betriebseigene Gegenstände dürfen nicht aus den Umkleiden und dem Clubhaus entfernt oder zerstört werden. Insbesondere dürfen Handtücher aus den Umkleideräumen nicht mit auf die Runde genommen oder zum Säubern von Schlägern und Schuhen benutzt werden.
  • Das Hinaustragen und Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten der Betreiberin ist nicht gestattet.

§9. Parkplatz

  • Auf dem Parkplatz bitte mit Schrittgeschwindigkeit fahren und so parken, dass eine optimale Raumnutzung erfolgt.
  • Ist der Parkplatz voll, können die Randbereiche der Zufahrt als weitere Parkfläche genutzt werden. Bitte in spitzem Winkel und nicht parallel zur Straße parken. Das Parken auf den durchgestrichenen Flächen des Parkplatzes ist verboten (Zufahrt für die Feuerwehr im Brandfall).

 

Spielordnung

§10. Spielberechtigung

  • Die Berechtigung zum Nutzen der Golfanlage setzt einen Nutzungsvertrag (Spielrecht) voraus. Dieser regelt, wann und wie der Golfer die Anlage nutzen kann. Jeder Spielberechtigte erhält nach Entrichten der Jahresspielgebühr eine Clubplakette (Bag Tag) mit einem aktuellen Jahresaufkleber. Diese Plakette ist deutlich sichtbar am Bag anzubringen.
  • Spielberechtigt auf dem Platz sind Spielberechtigte mit mind. Platzreife. Personen ohne Platzreife dürfen auf dem Platz nur in Begleitung einer autorisierten Person (Golflehrer) spielen.
  • Kinder und Jugendliche dürfen ab 12 Jahren allein auf den Platz soweit sie mind. Platzreife haben, jüngere Kinder nur in Begleitung eines golfspielenden Erwachsenen (mind. 18 Jahre). Die Kinderplatzreife wird durch die Golfschule am Velderhof bestätigt. Im Einzelfall kann die Geschäftsführung Kinder vom alleinigen Spielen auf dem Platz ausschließen oder jüngeren Kindern das Betreten des Platzes erlauben.
  • Gast- oder Greenfee-Spieler müssen Mitglied eines anerkannten in- oder ausländischen Golf Clubs sein und erhalten ein Spielrecht gegen Greenfee, das ausnahmslos vor der Golfrunde im Sekretariat zu entrichten ist. Das Greenfee-Tag ist deutlich sichtbar am Bag anzubringen und auf Verlangen dem Platz-Marshal vorzuzeigen (bei elektronisch versendeten Bag-Tags).
  • Alle Gast- und Greenfee-Spieler haben Ihren Club-Ausweis (z.B. DGV- oder ausländische Clubkarte) oder Ihren Nachweis der Platzreife vor Beginn der Runde unaufgefordert bei Entrichtung des Greenfees dem Sekretariat vorzulegen.
  • Alle Gast- und Greenfee-Spieler, die Anspruch auf einen Nachlass auf das Tages-Greenfee haben (z.B. Studenten, Azubis, etc.), haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
  • Spielt ein Golfer ohne Spielberechtigung auf der Anlage, so ist die fällige Nutzungsgebühr zzgl. eines Aufschlags von EUR 100 zu bezahlen.

§11. Platzregeln

  • Die im Clubhaus ausgehängten Platzregeln müssen eingehalten werden.
  • Temporäre und saisonale Platzregelungen und/oder -sperrungen werden im Eingangsbereich, an der Infotafel zum Golfplatz sowie auf unserer Webseite unter „Platzstatus“ veröffentlicht und sind verbindlich. Ebenfalls ist den Hinweisen innerhalb der Seite zu den Online-Startzeitenbuchungen Folge zu leisten. 

§12. Kursvorgabe

  • Für den Betrieb von 3 x 9 Löchern gilt: Das Sekretariat gibt den 18-Loch Kurs (2 x 9-Löcher) und den 9-Loch Kurs, die am jeweiligen Tag gespielt werden, vor.
  • Eine Runde beginnt grundsätzlich entweder am Start der vorgegebenen 18-Loch-Kombination oder am Beginn der 9-Loch-Runde. Einsteigen anderer Spieler oder Flights an den zweiten 9 Löchern der 18-Loch-Kombination ist nicht erwünscht und wird nur im Ausnahmefall vom Sekretariat oder dem Marshal freigegeben.

§13. Anmelde- und Informationspflicht

Vor Antritt der Runde ist eine Anmeldung an der Rezeption obligatorisch, ob mit oder ohne vorreservierter Startzeit.
Vor der Runde informieren sich alle Spieler über temporäre Regelungen und/oder Platzsperren.

§14. Startzeiten

  • Startzeiten müssen grundsätzlich für jeden Tag von Mitgliedern und von Gästen gebucht werden.
  • Die Reservierung der Startzeiten erfolgt online oder telefonisch über das Sekretariat. Dort können auch Ad-Hoc-Startzeiten bei freien Kapazitäten vergeben werden.
  • Es können Startzeiten für Mitspieler gebucht werden, wenn der Anmelder die vollständigen Namen und den Heimatclub der Mitspieler nennen kann.
  • Jeder Spieler ist angehalten, sich spätestens 5 Minuten vorher am Abschlag einzufinden.
  • Wird ohne Anmeldung abgeschlagen oder die Startzeit unentschuldigt nicht eingehalten, kann dem Spieler die Erlaubnis auf Startzeitenreservierung befristet entzogen werden.
  • Bei Turniertagen kann für die Dauer des Turniers keine Startzeit auf dem entsprechenden Kurs reserviert werden. Informationen zu Turnieren können dem Aushang und online entnommen werden.

§15. Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz

  • Alle Spieler und Gäste haben gleiche Rechte. Ein zügiges Spiel, in dem der Flight stets Kontakt zu seiner vorausgehenden Spielgruppe halten kann, wird vorausgesetzt.
  • Es besteht die Pflicht, die nachfolgende Spielgruppe sofort durchspielen zu lassen, wenn kein Kontakt zur vorausgehenden Spielgruppe mehr besteht. Lässt die vordere Gruppe nicht durchspielen, begeht sie einen Verstoß gegen die Golf-Etikette. Golfer verschiedener Spielstärken respektieren sich gegenseitig.
  • An Wochenenden und Feiertagen gilt folgendes Vorrecht: Vierer-Flights haben Vorrang vor Dreier- vor Zweier-Flights vor Einzelspielern.
  • Eine vorausspielende Gruppe darf nicht unter Druck gesetzt werden, indem Bälle hinter diese geschlagen werden, um sie dadurch zum Durchspielen aufzufordern. Ein solches Verhalten ist ebenso ein Verstoß gegen die Golf-Etikette und kann zu einer temporären Platzsperre führen.
  • Den Anweisungen der Marshals und des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

§16. Golfausrüstung

Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt. Leihschläger können bei Bedarf ausgeliehen werden.

§17. Sicherheit

  • Das Betreten und Benutzen der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird vorausgesetzt, dass Mitglieder und Gäste über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
  • Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können.
  • Die Platzpflege sowie sämtliche Arbeiten der Greenkeeper haben jederzeit das Vorrecht vor dem Spieler.
  • Das Spiel darf grundsätzlich nur am ersten Abschlag begonnen werden und wird gemäß der Nummerierung der Bahnen fortgesetzt. Abweichungen von dieser Regelung sind ausschließlich mit Zustimmung des Betreibers gestattet. Abkürzen der regulären Golfrunde ist nicht gestattet.
  • Aussetzung des Spiels bei Gefahr (Regel 5.7):
    Bei Gefahr (Gewitter oder sonstigen gefährlichen Wetter-Situationen) muss das Spiel unverzüglich unterbrochen und es müssen die vorhandenen Schutzhütten aufgesucht werden. Schläger und Trolleys gehören aus Sicherheitsgründen nicht in die Schutzhütte und müssen in ausreichender Entfernung (mind. 30 Meter) abgestellt werden.
  • Die folgenden Signale werden benutzt (Sirene oder Signalhorn):
    • Unverzügliche Unterbrechung des Spiels: ein langer Signalton
    • Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
    • Sonstige Unterbrechungen des Spiels: wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne
  • Das Spiel wird durch die Signaltöne nur unterbrochen, nicht abgebrochen.
    Zuwiderhandlungen ziehen die sofortige Disqualifikation nach sich.

§18. Platzpflege

  • Ausgeschlagene Divots (Rasenstücke) sind außer auf dem Abschlag zurückzulegen und festzutreten.
  • Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muss sorgfältig ausgebessert werden. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Spieler seine eigene und eine weitere Pitchmarke ausbessert. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchgabel mitzuführen, die auf Verlangen dem Platz-Marshal vorzuzeigen ist.
  • Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen. Die Rechen werden anschließend innerhalb des Bunkers am Rand abgelegt.
  • Zerbrochene Tees sind in den vorgesehenen Behältern auf den Abschlägen zu entsorgen.
  • Es ist selbstverständlich, dass Papier, Getränkeflaschen und sonstige Abfälle in die Abfallkörbe geworfen und Zigarettenkippen nicht in die Natur geworfen werden.
  • Trolleys dürfen nicht über Vorgrüns, Abschläge und auch nicht zwischen Bunkern und Grüns sowie durch das höchstgewachsene Gras (Hard Rough) gezogen werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Golf-Carts.
  • Es ist selbstverständlich, dass auf Abschlägen und Grüns keine Taschen bzw. Trolleys abgestellt und die Fahnenstangen auf den Grüns hingelegt und nicht fallen gelassen werden.
  • Stahlspikes sind auf der Anlage nicht erlaubt.
  • Hunde sind auf dem Golfplatz nicht zugelassen.

§19. Winterregel

  • Zur Schonung des Platzes während der Wintermonate sind in der Zeit vom 1. November bis 31. März folgende Regeln verbindlich vorgeschrieben:
    • Besserlegen auf kurz gemähten Flächen (Fairways, Vorgrüns und Grüns)
    • Platzhinweise sind lt. Aushang und online zu berücksichtigen
    • In dieser Zeit sind auch die Rasenabschläge auf der Driving Range gesperrt
  • Der Platz wird bei Frost und/oder anhaltender Nässe temporär gesperrt werden – dies wird durch Aushang und online bekanntgegeben.

§20. Driving Range

  • Die Driving Range ist täglich geöffnet. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte online. 
  • Spiel- und übungsberechtigt sind alle Personen, auch wenn sie keine Platzreife haben. Die Etikette ist auch hier zu beachten; bitte führen Sie Telefonate und Gespräche nur so laut, dass alle anderen konzentriert üben können.
  • Jugendliche unter 12 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person oder eines Golflehrers üben. Die obere Etage der Abschlaghütten darf von Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzt werden.
  • Übungsbälle sind am Automaten erhältlich. Tokens können im Sekretariat gekauft werden. Des Weiteren können Mitglieder Ihre Zugangskarte mit einem Guthaben im Sekretariat aufladen lassen, das am Ballautomaten verwendet werden kann. Bitte bringen Sie die Ballkörbe nach dem Üben wieder an den dafür vorgesehen Ort zurück.
  • Abschlagen ist nur von den markierten Bereichen und den Abschlagmatten gestattet. Bitte halten Sie genügend Abstand zu anderen Übenden und schlagen Sie nicht in Richtung des Ballsammelfahrzeuges.
  • Das Einsammeln von bereits abgeschlagenen Range-Bällen ist nicht gestattet. Übungsbälle dürfen ausschließlich nur auf dem Übungsgelände (Driving Range und sämtliche Übungsgrüns) verwendet werden. Das Entfernen von Übungsbällen weg vom Übungsbereich ist Diebstahl und kann strafrechtlich verfolgt werden.
  • Das Chippen auf die Putting-Grüns ist untersagt. Ebenso ist das Putten auf den Chipping-Grüns untersagt. Für Kurse unserer Golfschule bestehen gesonderte Regelungen.

 

Bitte beachten Sie diese Haus-, Platz- und Spielordnung, damit alle Golfer bei uns Freude am Golfspiel haben. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erteilt und bei wiederholten und/oder groben Verstößen ein Entzug des Spielrechtes vorgenommen werden.
Die Geschäftsleitung kann diese Bestimmungen jederzeit ergänzen oder ändern. Änderungen werden im Clubhaus und/oder online veröffentlicht und gelten damit als wirksam.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Spiel!

GOLF & COUNTRY CLUB VELDERHOF E.V.
VELDERHOF GOLF GMBH & CO KG

Velderhof, im Juli 2020

Bei Gefahr (Gewitter oder sonstigen gefährlichen Wettersituationen) muss das Spiel unverzüglich unterbrochen und die nächste Schutzhütte aufgesucht werden. Schlägertaschen und Trolleys gehören auf keinen Fall mit in die Schutzhütte und müssen in ausreichender Entfernung (mindestens 30 Meter) abgestellt werden.

Die Farbe des jeweiligen Flaggentuches zeigt Ihnen die Positionierung des Loches auf dem Grün an:

ROTVorne
WEIßMitte
BLAUHinten
bis Anfang Grün:
GELB Teller oder Pfahl 200 m
ROT Teller oder Pfahl 150 m
WEIß Teller oder Pfahl 100 m
BLAU Teller 50 m
 
TEE weiß gelb blau rot PAR HCP out HCP in
1 364 336 336 301 4 7 8
2 343 343 327 300 4 5 6
3 396 396 357 357 4 1 2
4 170 144 144 117 3 17 18
5 465 465 465 411 5 11 12
6 293 293 239 257 4 15 16
7 377 377 340 340 4 3 4
8 169 169 169 149 3 13 14
9 474 474 474 419 5 9 10
1-9 3051 2997 2905 2651 36 out in
 
TEE weiß gelb blau rot PAR HCP out HCP in
1 518 494 494 443 5 1 2
2 196 173 173 159 3 17 18
3 314 314 314 287 4 9 10
4 338 306 306 270 4 15 16
5 315 315 315 280 4 13 14
6 370 342 342 342 4 7 8
7 191 177 177 152 3 11 12
8 386 364 364 325 4 5 6
9 503 445 445 403 5 3 4
1-9 3131 2930 2930 2614 36 out in
TEE weiß gelb blau rot PAR HCP out HCP in
1 418 393 345 345 4 1 2
2 199 176 176 144 3 17 18
3 455 441 441 371 5 9 10
4 313 302 302 261 4 11 12
5 346 312 312 282 4 15 16
6 147 147 147 117 3 13 14
7 531 518 518 433 5 5 6
8 378 348 348 309 4 7 8
9 409 382 341 341 4 3 4
1-9 3196 3019 2930 2603 36 out in

Course Handicaps

Titelbild Velderhof Course Handicaps

Rating-Tabellen 18-Loch

Rating-Tabellen 9-Loch

Greenkeeping: In eigener Hand

Titelbild Das Greenkeeping am Velderhof

Ein optimaler Platzzustand für unsere Mitglieder und Gäste ist eines der wichtigsten strategischen Ziele des Golf & Country Club Velderhof. Daher haben wir das Greenkeeping auch nicht durch Outsourcing an eine externe Firma vergeben, sondern betreiben es zu 100 Prozent in Eigenregie unter unserem Head Greenkeeper Jon Roberts.

Head Greenkeeper Jon Roberts
Head Greenkeeper Jon Roberts

Mäh- und Pflegeplan - Saisonbetrieb

Bereich Mo Di Mi Do Fr Sa So Mähhöhen in mm Frequenz
Abschläge x
x
x

12 3-mal
Fairways x
x
x

14-18 3-mal
Vorgrün x
x
x

12 3-mal
Grüns
x x x x x x 3-5 6-mal
Semirough x
x
x

38 3-mal
Intermediate Rough x x
x x

63 2-mal
Bunker x x x x x
x
täglich

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